Schöffenwahl
icon.crdate13.02.2023
Im Jahr 2023 werden die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 durchgeführt.
Im Jahr 2023 werden die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 durchgeführt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter al 69 Jahre sind, ausgeübt werden.
Die Gemeinde Lisberg und die Gemeinde Priesendorf haben hierzu eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit sich auf das Amt der Schöffen zu bewerben. Die Bewerbung ihrerseits muss bis spätestens 16.04.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg, Bürgerbüro, Weißbergstr. 2A, 96170 Priesendorf eingehen. Bitte nutzen Sie dieses Bewerbungsformular der Justiz Bayern. (hier dann beim Wort „Bewerbungsformular“ bitte Anhang hinterlegen)
Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen in Jugendstrafsachen 8Jugendschöffe) werden vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss bei den Jugendämtern aufgestellt. Weitere Informationen finden Sie beim Landratsamt Bamberg unter https://www.landkreis-bamberg.de/Jugend-und-Familie/Aktuelles-Sch%C3%B6ffenwahl-2023/
Weitere Informationen zum Amt der Schöffinnen und Schöffen finden Sie unter www.justiz.bayern.de