ILE Aurach|6: VG Lisberg

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ILE Aurach|6

Der Verbund als Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)

Die ILE Aurach|6 ist ein interkommunaler Zusammenschluss der Gemeinden Oberaurach, Priesendorf, Lisberg, Walsdorf, Stegaurach und Pettstadt mit dem Ziel gemeinsam die Region des Aurachtals weiterzuentwickeln.

Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) ist dabei eine vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken finanziell und organisatorisch unterstütze Initiative der Mitgliedsgemeinden. Hintergrund ist, dass (benachbarte) Gemeinden oftmals vor ähnlichen oder gleichen Herausforderungen und Problemen stehen.  Der Zusammenschluss in einer ILE ermöglicht es, sich diesen Problemen und Herausforderungen gemeinsam zu stellen.

 

Das ILE-Konzept (ILEK) der Aurach|6

Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit im ILE-Verbund ist die Erstellung eines ILE-Konzeptes (ILEK), welches in einem einjährigen Prozess, begleitet vom ALE Oberfranken und dem Planungsbüro IPU aus Erfurt, mit den Mitgliedsgemeinden, regionalen Akteuren und Bürgern erstellt wurde.

Im ILE-Konzept sind Hintergründe zur ILE Aurach|6, Handlungsfelder und Projekte festgehalten. Das ILEK der ILE Aurach|6  beinhaltet insgesamt 27 Projekte aufgeteilt in 7 verschiedene Handlungsfelder. Sie sind die Grundlage für die praktische Arbeit in der ILE für die nächsten Jahre. 

 

Regionalbudget

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Aurach|6 beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 75.000 EUR zu beantragen. Der ILE-Zusammenschluss Aurach|6 ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen bis 01.01.2025 für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet der Gemeinden Priesendorf und Oberaurach liegen. Für diese Kleinprojekte wird ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Lebensregion+ gestartet.

Förderbedingungen:

  • Die Projektkosten betragen mindestens 500 EUR bis maximal 20.000 EUR.
  • Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Das Projekt liegt im Gebiet der ILE Aurach|6.
  • Das Projekt muss so umsetzbar sein, dass es bis 20.09.2025 fertiggestellt ist.
  • Der Projektträger muss fähig sein in Vorkasse zu gehen, da die Zuwendung erst ausgezahlt wird, wenn ein Nachweis über die Durchführung des Projektes beim Fördermittelgeber eingereicht wurde.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a)  Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b)  natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung:

  • Die Förderung erfolgt per Anteilfinanzierung,
  • Maximale Förderquote 80%, maximale Zuwendung 10.000 EUR.
  • Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln und Zuwendungen ist möglich, solange kein Gewinn mit dem Projekt erzielt wird.
  • Ausnahme: Förderungen der Dorferneuerungsrichtlinie, der Ländlichen Entwicklung und der Öko-Modellregion sind nicht mit dem Regionalbudget kombinierbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Aurach|6 dienen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein ehrenamtliches Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium

Bewertungsinhalt

Punkte

1

Ausbau von Infrastruktur und Daseinsvorsorge

0-4

2

Erweiterung des (freizeit-)touristischen Angebotes

0-4

3

Bewahrung natürlicher Lebensgrundlagen und Sensibilisierung für nachhaltige Themen

0-4

4

Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung

0-4

5

Förderung lokaler Identität, Zusammenhalt und Kultur

0-4

6

Ausbau und Erhalt regionaler Wertschöpfungsprozesse

0-4

7

Förderung des ILE-Gedankens

0-4

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Aurach|6 und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:       

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 01.01.2025
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.