Der Verbund als Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)
Die ILE Aurach|6 ist ein interkommunaler Zusammenschluss der Gemeinden Oberaurach, Priesendorf, Lisberg, Walsdorf, Stegaurach und Pettstadt mit dem Ziel gemeinsam die Region des Aurachtals weiterzuentwickeln.
Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) ist dabei eine vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken finanziell und organisatorisch unterstütze Initiative der Mitgliedsgemeinden. Hintergrund ist, dass (benachbarte) Gemeinden oftmals vor ähnlichen oder gleichen Herausforderungen und Problemen stehen. Der Zusammenschluss in einer ILE ermöglicht es, sich diesen Problemen und Herausforderungen gemeinsam zu stellen.
Das ILE-Konzept (ILEK) der Aurach|6
Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit im ILE-Verbund ist die Erstellung eines ILE-Konzeptes (ILEK), welches in einem einjährigen Prozess, begleitet vom ALE Oberfranken und dem Planungsbüro IPU aus Erfurt, mit den Mitgliedsgemeinden, regionalen Akteuren und Bürgern erstellt wurde.
Im ILE-Konzept sind Hintergründe zur ILE Aurach|6, Handlungsfelder und Projekte festgehalten. Das ILEK der ILE Aurach|6 beinhaltet insgesamt 27 Projekte aufgeteilt in 7 verschiedene Handlungsfelder. Sie sind die Grundlage für die praktische Arbeit in der ILE für die nächsten Jahre.
ILE-Konzept der ILE Aurach|6
Regionalbudget
Du hast die Idee. Wir unterstützen dich.
Regionalbudget 2026. Lass dein Kleinprojekt fördern.
Auch in 2026 möchte die ILE Aurach|6 Kleinprojekte in ihrer Region unterstützen und beabsichtigt ein Regionalbudget von 75.000€ zu beantragen. Aus diesem Grund ruft die ILE zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget bis zum 31.12.2025, unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung, auf.
Damit wird Engagierten auch im kommenden Jahr ermöglicht, eigene Projektideen in ihrer Heimat zu realisieren und eigenverantwortlich einen Beitrag zur Entwicklung ihrer Region zu leisten. Projekte können beispielsweise Anschaffungen wie Spielgeräte oder Sitzgarnituren, aber auch Workshops und Aktionen sein. Gefördert wird, was einen positiven Effekt für die ILE hat und dem Gemeinwohl dient. Die Kleinprojekte können von Privatpersonen, Vereinen, Kleinstunternehmern, Kirchengemeinden, Stiftungen und Kommunen eingereicht werden.
Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet der Gemeinden Priesendorf und Oberaurach liegen. Für diese Kleinprojekte wird ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Lebensregion+ gestartet.
Förderbedingungen:
- Die Projektkosten betragen mindestens 500 EUR bis maximal 20.000 EUR.
- Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Das Projekt liegt im Gebiet der ILE Aurach|6.
- Das Projekt muss so umsetzbar sein, dass es bis 20.09.2026 fertiggestellt ist.
- Der Projektträger muss fähig sein in Vorkasse zu gehen, da die Zuwendung erst ausgezahlt wird, wenn die Nachweise über die Durchführung aller Projekte beim Fördermittelgeber eingereicht wurden.
Art und Umfang der Förderung:
- Die Förderung erfolgt per Anteilfinanzierung,
- Maximale Förderquote 80%, maximale Zuwendung 10.000 EUR.
- Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln und Zuwendungen ist möglich, solange kein Gewinn mit dem Projekt erzielt wird.
- Ausnahme: Förderungen der Dorferneuerungsrichtlinie, der Ländlichen Entwicklung und der Öko-Modellregion sind nicht mit dem Regionalbudget kombinierbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Bewertet werden eingereichte Vorhaben durch ein ehrenamtliches Gremium anhand untenstehender Kriterien, die sich an den Handlungsfeldern des ILE-Konzepts orientieren. So wird sichergestellt, dass die geförderten Kleinprojekte einen Beitrag zur regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
1 | Ausbau von Infrastruktur und Daseinsvorsorge | 0-4 |
2 | Erweiterung des (freizeit-)touristischen Angebotes | 0-4 |
3 | Bewahrung natürlicher Lebensgrundlagen und Sensibilisierung für nachhaltige Themen | 0-4 |
4 | Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung | 0-4 |
5 | Förderung lokaler Identität, Zusammenhalt und Kultur | 0-4 |
6 | Ausbau und Erhalt regionaler Wertschöpfungsprozesse | 0-4 |
7 | Förderung des ILE-Gedankens | 0-4 |
Termine:
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.12.2025
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2026
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.


