Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Suchtpräventive Angebote, Inanspruchnahme

Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.

Verhindern von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten - das ist das Ziel von Suchtprävention. Neben stoffgebundenen Süchten hinsichtlich Alkohol, Tabak, illegaler Drogen oder Medikamente sind auch nicht-stoffgebundene Süchte, wie Glücksspielsucht oder Internet- und Computerabhängigkeit Bestandteil von Suchtprävention. Maßnahmen und Angebote sollen Menschen dazu befähigen und motivieren, ihr Verhalten gesundheitsförderlich auszurichten. Zeitgleich werden gesellschaftliche Bedingungen hierzu geschaffen. Persönliche Ressourcen sollen gefördert, Gesundheitskompetenzen gestärkt und Risikofaktoren, wie z. B. ein frühes Einstiegsalter in den Alkohol- oder Tabakkonsum, vermieden werden.

Präventive Aufklärungsmaßnahmen über Suchtproblematiken richten sich sowohl an die Allgemeinbevölkerung, als auch an Personengruppen mit bereits vorhandenem Risikoverhalten.

Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) (siehe "Weiterführende Links") informiert, bildet Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus und konzipiert sowie unterstützt Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Konkrete Maßnahmen in den Städten und Landkreisen vor Ort werden durch die zuständigen Gesundheitsämter angeboten und durchgeführt.

Umfassende Information zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschern Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links"). Auch die von immer mehr Suchtberatungsstellen in Bayern genutzte trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") stellt allgemeine Informationen zum Thema Sucht zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.

keine

Suchtpräventive Angebote werden vom zuständigen Gesundheitsamt vor Ort kostenlos angeboten.

  • § 16a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

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Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)