Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Schulsporttauglichkeit, Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.

keine

Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

  • § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
  • Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG) vom 10. Mai 2022

Landratsamt Bamberg

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)