Sexuell übertragbare Krankheiten, Beratung und Untersuchungen
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und bieten kostenlose Beratung sowie in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen (z. B. bei HIV/AIDS) an.
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Landratsamt Bamberg
AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-150+49 951 85-150
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)