Selbstorganisierte Förderung von Kindern, Beratung und Unterstützung
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern z. B. in Krabbelgruppen oder Spielstuben selbst organisieren wollen, sollen von den Jugendämtern beraten und unterstützt werden.
Ansprechpartner ist das zuständige örtliche Jugendamt.
- § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Landratsamt Bamberg
AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-150+49 951 85-150
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)