Sterilisation, Informationen zur Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auf Antrag die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Falle einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Anspruch auf Leistungen durch einen Arzt. Diese umfassen die ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen, ferner die ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verband- und Heilmitteln sowie Krankenhausbehandlung. Wird der Versicherte durch die Sterilisation arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Krankengeld.
Quelle: Sozial-Fibel, 02.01.2023
- § 24b Sozialgesetzbuch V
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
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