Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Marktordnung, Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro

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