Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro
Weißbergstraße 2a
96170 Priesendorf
+49 9549 9897-0+49 9549 9897-0
+49 9549 9897-70+49 9549 9897-70
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)