Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Dienstunfähigkeit, Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit für Beamtinnen/Beamte des Freistaates Bayern

Die Überprüfung der dauernden Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten des Freistaates Bayern muss beantragt werden.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit können u.a. folgendes beinhalten: 

  • Prüfung, ob die Beamtin/der Beamte gesundheitlich in vollem Umfang dauerhaft zur Erfüllung ihrer/seiner Dienstpflicht in der Lage ist.
  • Empfehlung von medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen, wenn diese noch nicht ausgeschöpft sind.
  • Darlegung gesundheitsbezogener Leistungseinschränkungen (positives und negatives Leistungsbild), bzw. Funktionseinschränkungen und die Prognose über die voraussichtliche Dauer.

Der/Die Dienstvorgesetzte entscheidet über das Vorliegen:

  • der Dienstfähigkeit
  • der dauernden Dienstunfähigkeit

Die Ernennungsbehörde entscheidet über das Vorliegen:

  • einer begrenzten Dienstfähigkeit/Teildienstfähigkeit
  • anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten
  • einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung
  • die Voraussetzungen für die Anordnung medizinischer bzw. therapeutischer Maßnahmen

Die Überprüfung einer dauernden Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten erfolgt auf Antrag des/der Dienstvorgesetzten oder auf eigenen Antrag der Beamtin/des Beamten über den/die Dienstvorgesetzte(n).

Der Antrag auf Überprüfung einer dauernden Dienstunfähigkeit wird schriftlich bei der zuständigen Personalstelle gestellt, welche die Medizinische Untersuchungsstelle der jeweilig zuständigen Bezirksregierung beauftragt.

Von dieser werden die Beamtinnen und Beamten schriftlich zur amtsärztlichen Untersuchung geladen.

Die oder der Dienstvorgesetzte soll, wenn aus ihrer oder seiner Sicht Anhaltspunkte für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten gegeben sind, spätestens aber nach einem zusammenhängenden Zeitraum krankheitsbedingter Fehlzeiten von drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate ein Zeugnis der zuständigen Medizinischen Untersuchungsstelle über die dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten einholen.

keine

Im Regelfall findet die medizinische Untersuchung innerhalb von 4-6 Wochen nach Erteilung des Untersuchungsauftrages statt.

  • Die Medizinische Untersuchungsstelle fordert nach Erhalt des Untersuchungsauftrags direkt beim zu untersuchenden Beamten bzw. bei der zu untersuchenden Beamtin Arztbriefe/Klinikbefunde an.

  • § 26 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
  • § 27 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
  • Art. 65 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
  • Abschnitt 8 Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR)
  • Art. 5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
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+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Dienstvorgesetzte

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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