Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Beantragung der Kostenübernahme

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die Ihnen dabei helfen können, schneller gesund zu werden.

Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation 

  • nach medizinischer Notwendigkeit und
  • auf ärztliche Anordnung.

Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke, wie zum Beispiel:
    • ambulante Asthmaschulungen,
    • Adipositas-Schulungsprogramme,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
  • Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 
     

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss die Maßnahme verordnen. 
  • Ihre Krankenkasse muss bereits eine Krankenbehandlung geleistet haben oder noch leisten.

  • In der Regel stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus.
  • Den Antrag und die Verordnung reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein. 
  • Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, erhalten Sie eine Kostenzusage der Krankenkasse.
     

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

2 bis 3 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation 
    • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes
       

  • § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.