Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Schloss

Dienstleistungen

Künstlersozialabgabe, Mitteilung über künstlerische oder publizistische Tätigkeit eines Gesellschafters

Wenn Ihr Gesellschafter kreativ für Sie tätig ist, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf dessen Gehalt zahlen.

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die Zahlungen an Ihre Gesellschafter in Ihrer Meldung der abgabepflichtigen Entgelte berücksichtigen müssen. 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie die Zahlungen vollständig in Ihren Meldungen einbeziehen. Die Art der Vergütung Ihrer Gesellschafter ist unerheblich. Neben dem eigentlichen Gehalt müssen Sie zum Beispiel auch Zahlungen für Ihren Gesellschafter in private Pensionskassen, Versicherungen und den abgeführten Solidaritätszuschlag melden. 

Die KSK kann Sie zur Prüfung Ihrer Gesellschafter anschreiben. Sie werden dann aufgefordert, die Formulare bei der KSK einzureichen. Sie sind verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen.
 

Ihr abgabepflichtiges Unternehmen vermarktet künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke.

Ihr Unternehmen ist eine

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), 
  • Kommanditgesellschaft (KG), 
  • GmbH & Co. KG, 
  • offene Handelsgesellschaft (OHG) oder 
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbstständig und künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig.

Sie teilen der KSK mit, dass Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig ist:

  • Sie reichen den ausgefüllten Fragebogen bei der KSK ein.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben.
  • Sollte zu Ihren Angaben etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen einzureichen.
  • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Sie auf die Bezüge Ihrer Gesellschafter KSK zahlen müssen, werden Sie aufgefordert die Höhe der Zahlungen in der Meldung zu berücksichtigen. 
  • Für vergangene Jahre werden Sie aufgefordert Ihre Meldungen zu korrigieren, wenn noch keine Verjährung vorliegt.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Für Sie fallen keine Kosten an.

In der Regel 1 bis 2 Monate.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Geschäftsführerverträge
    • Dienst- oder Werkverträge für Gesellschafter
    • aktueller Handelsregisterauszug

  • § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.