Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Künstlersozialkasse, Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid

Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.

Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.

Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.

Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.

Sie können Widerspruch einlegen, wenn

  • die KSK Ihren Betrieb geprüft hat und
  • der an Sie gerichtete Bescheid einen Widerspruch vorsieht.
    • Gegen einen Bescheid, der auf einen Widerspruch folgt, können Sie nur Klage einlegen.

Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:

  • Verfassen Sie Ihren Widerspruch einschließlich Widerspruchsbegründung.
  • Unterschreiben Sie den Widerspruch und schicken Sie ihn per Post, per Fax oder elektronisch als PDF-Datei mit Unterschrift an die KSK.
  • Als weitere Möglichkeit kann der Widerspruch auch zur Niederschrift bei der KSK eingelegt werden.
  • Die KSK prüft Ihren Widerspruch, sobald er eingeht.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Wenn der Widerspruch nicht ausreichend begründet ist, fordert die KSK weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen werden kann, erhalten Sie einen so genannten Abhilfebescheid. Das heißt, die KSK hält Ihren Widerspruch für begründet.
  • Kann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, weist ihn die KSK mit einem Bescheid zurück.

1 Monat nach Erhalt des Bescheides 

Für Sie fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert längstens 6 Monate.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: von Ihnen unterschriebene Vollmacht

  • § 39 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • §§ 84 ff Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. den jeweiligen Rechtsgrundlagen des Ausgangsbescheides

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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