Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung, Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
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