Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

OID-Register für Gesundheitswesen, Beantragung eines Objekt-Identifikators

Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Objekt-Identifikationsnummern kennzeichnen.

Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.

Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:

  • Organisationen,
  • Templates,
  • Identifikatoren,
  • Kodierschemata,
  • Wertelisten beziehungsweise Valuesets.

Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.

Keine

Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:

  • Registrieren Sie  sich für die Anwendung. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
  • Loggen Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort ein
  • Wählen Sie anschließend den Antragstyp aus:
    • Erstantrag: Wenn Sie einen Objekt-Identifikator neu beantragen möchten, wählen Sie "Erstantragsformular".
    • Änderungsantrag: Wenn Sie vorhandene Daten ändern möchten, wählen Sie "Änderungsantragsformular".
  • Sie erfassen die erforderlichen Angaben.
  • Sie übermitteln Ihren Antrag. Das System prüft, ob alle erforderlichen Angaben vorhanden und korrekt ausgefüllt sind. Speichern Sie die übermittelten Daten als PDF zur Dokumentation.
  • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
  • Nach Bearbeitung erfolgt die Zuweisung einer OID per E-Mail an die Kontaktperson oder die antragstellende Person.
    Gegebenenfalls erfolgen Rückfragen an Ihr Postfach in der Anwendung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass eine Nachricht in Ihrem Postfach liegt.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Keine

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

AdresseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207+49 228 99307-5207

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.