Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung nach einer Abfindung
Auch wenn Sie im Zuge einer Wiederheirat eine Abfindung erhalten haben, können Sie auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
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