Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat
Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
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