Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs, Anzeige oder Beantragung des Einsatzes
Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.
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