Arzt/Ärztin im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Bewerbung um einen Arbeitsplatz
Sie können sich als Ärztin oder Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst bewerben.
Sie sind überwiegend in folgenden Bereichen tätig:
- Sozialmedizin und ärztliche Begutachtungen (bspw. Einstellungs- oder Dienstfähigkeitsuntersuchungen)
- Kinder- und Jugendmedizin, einschließlich schulärztliche Tätigkeiten
- Hygieneberatung und –aufsicht (einschließlich Begehungen) in medizinischen, pflegerischen, Gemeinschaftseinrichtungen und weiteren Einrichtungen
- Infektionsschutz, inkl. Tuberkulosefürsorge
- Trinkwasser- und Badewasserhygiene
- (Umwelt-)Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
- Umweltmedizinische Fragestellungen
- Impfberatungen
- Verwaltungsseitiger Vollzug von Impfpflichten
- Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von Public Health
- Mitwirkung in Gremien mit dem Schwerpunkt öffentliche Gesundheit
- Psychosoziale Beratung psychisch kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehörige
- Fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
- Mitwirkung bei Projekten zur Sexualaufklärung und Sexualpädagogik
- Überwachung des medizinischen Betäubungsmittelverkehrs (insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Apotheken)
- Berufsaufsicht über Angehörige der akademischen Heilberufe und der sonstigen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe
- Gesundheitsfolgeabschätzung im Rahmen umweltmedizinischer Fragestellungen inklusive klimabedingter Gesundheitsrisiken
Die Ärztinnen und Ärzte im staatlichen Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind vorwiegend in der Gesundheitsverwaltung eines Landratsamts beschäftigt. Die Einstellung erfolgt zunächst im Arbeitnehmerverhältnis. Führungspositionen innerhalb der Gesundheitsverwaltung und die Verbeamtung erfordern grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme am Amtsarztlehrgang. Dieser bildet einen Teil der Ausbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und wird jährlich durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angeboten. Der Amtsarztlehrgang dauert mindestens sechs Monate und kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit belegt werden.
Nach dem Absolvieren des Amtsarztlehrgangs ist bei Vorliegen der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (je nach persönlichem Werdegang in A13/A14) vorgesehen.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Ärztliche Approbation
- Bereitschaft zur Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, einschließlich des erfolgreichen Abschlusses des Amtsarztlehrgangs
- Mehrjährige klinische Erfahrung, die Promotion zum Dr.med. und eine Facharztbezeichnung sind wünschenswert
- Fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
- Gesundheitliche Eignung
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, von Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Verfassungstreue
- Charakterliche Eignung
- Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich
Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (als Teil der Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (bei der Landeshauptstadt München sowie den Städten Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Regierungen zuständig.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Bewerbungsfrist: fortlaufend
keine
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst (FachV-GesD)
Regierung von Oberfranken
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