Dienstleistungen: VG Lisberg

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Schloss

Dienstleistungen

Bestattung, Anmeldung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen regeln, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof anzumelden ist.

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.

Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

  • Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden Lisberg und Priesendorf.

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Lisberg
Am Schloß 6
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+49 9549 9897-0+49 9549 9897-0
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Am Schloß 6
96170 Lisberg

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