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Dienstleistungen

Katastrophenschutzpläne, Erstellung und Fortschreibung

Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.

Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.

In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).

  • Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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