Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Lisberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schloss

Dienstleistungen

Hinweisgeberschutz, Übermittlung von Hinweisen an die Meldestelle im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Naturschutzfonds können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle übermitteln.

TECHNISCHER HINWEIS: Es muss oben ein beliebiger Ort eingetragen werden. Sonst wird unter „Für Sie zuständig“ nicht die interne Meldestelle sondern allgemein das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (somit dessen Poststelle) adressiert.

Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte und Stellenbewerber im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Naturschutzfonds können sich an die interne Meldestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wenden und Hinweise über Verstöße bei Erfüllung von staatlichen Aufgaben des Geschäftsbereichs oder Aufgaben des Bayerischen Naturschutzfonds melden.

Menschen, die mutmaßliche Verstöße melden, werden auch als Hinweisgeber oder Whistleblower bezeichnet. Sie werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geschützt. Das gilt auch bei Unsicherheit über die rechtliche Beurteilung, aber nicht bei (bewussten) Falschmeldungen. Sie dürfen keinen Repressalien ausgesetzt und nicht wegen Verletzung der Verschwiegenheit belangt werden. Dieser Schutz gilt für Hinweise an interne Meldestellen, auch für Hinweise an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz, als letzte Möglichkeit auch für Hinweise an die Öffentlichkeit. Sie haben das Recht, im weiteren Verlauf zu erfahren, was aus ihrem Hinweis geworden ist.

Es können sich nur Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte und Stellenbewerber an die interne Meldestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wendenund Hinweise über Verstöße bei Erfüllung von staatlichen Aufgaben des Geschäftsbereichs des StMUV oder Aufgaben des Bayerischen Naturschutzfonds melden.

Eine Eingabe an die Meldestelle stellt jedoch keine Strafanzeige dar; wenden Sie sich im Bedarfsfall an die jeweils zuständigen Stellen, zum Beispiel die Polizei.

Wenn die Meldung über das Web-Meldeformular übermittelt wird, ist ein BayernID-Konto erforderlich. Alternativ zum Web-Meldeformular stehen noch andere Meldekanäle zur Verfügung (siehe unten „Besondere Hinweise“).

Die hinweisgebende Person erfasst ihre Angaben in das Web-Meldeformular und fügt gegebenenfalls Dateien hinzu. Es wird eine PDF-Datei generiert, die zusammen mit den Anlagen geprüft werden kann. Wenn auf „Einreichen“ geklickt wird, wird die PDF-Datei mit den Anlagen an die interne Meldestelle im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gesendet und eine Kopie an das persönliche BayernID-Postfach der hinweisgebenden Person. Die Meldestelle sendet eine Eingangsbestätigung an das persönliche BayernID-Postfach und gegebenenfalls auch Rückfragen.

Die Identität der hinweisgebenden Person wird der Meldestelle im Rahmen der Zuleitung bekannt. Gemäß § 8 Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) hat die Meldestelle die Pflicht, die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der beteiligten und benannten Personen zu wahren.

Sollte die interne Meldestelle des StMUV nicht zuständig sein, so gibt sie den Vorgang an die zuständige Meldestelle ab, vorbehaltlich der Zustimmung der hinweisgebenden Person.

Sofern die Meldestelle des StMUV zuständig ist, trägt diese den aufgeworfenen Sachverhalt an die jeweils fachlich zuständige Stelle heran, gegebenenfalls an deren vorgesetzte Stelle(n), denn sie achtet darauf, dass der Sachverhalt unter Ausschluss persönlicher Befangenheiten behandelt wird. Sie hält die Fachstellen an, den Sachverhalt zu überprüfen, falls erforderlich eine sachgerechte Lösung zu erarbeiten und verbindlich umzusetzen.

Es gibt keine Frist.

Es werden keine Kosten erhoben.

Die interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen. Sie gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.

Alternativ zum Web-Meldeformular unter „Online-Verfahren“ stehen noch folgende Meldekanäle zur Verfügung:

  • E-Mail an: MeldestelleHinweisgeber@stmuv.bayern.de
  • Anruf bei der Meldestelle unter der Telefonnummer 089 9214 3010
  • Fax an die Meldestelle unter der Nummer 089 9214 3011
  • Schreiben per Post an
    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
    – Interne Meldestelle für Hinweisgeber –
    Postfach 81 01 40
    81901 München
  • Persönliche Vorsprache im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
    Rosenkavalierplatz 2
    81925 München
    Zimmer 6141, 6139 oder 6144

  • § 12 Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

AdresseBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
+49 89 9214-00+49 89 9214-00
+49 89 9214-2266+49 89 9214-2266

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.