Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Lisberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schloss

Dienstleistungen

Ergänzende Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler, Beantragung einer Förderung

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation oder Kommune die Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Konzept "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.
 

Die Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration. Wenn Sie eine derartige Maßnahme durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Diese Förderung können Sie beim BAMF beantragen.
Zu der Maßnahme gehören Kurse, Veranstaltungen und Exkursionen, in denen Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus folgenden Bereichen bearbeiten:
-    Identität und Vielfalt,
-    Engagement und Partizipation,
-    Beruf, Weiterbildung und Selbstständigkeit sowie
-    Familie, Erziehung und Bildung.
 

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können dies durch einen Vereins oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
  • Sie setzen die Maßnahme nach den Bedingungen des Maßnahmenkonzepts sowie des dazugehörigen Modulkatalogs um.

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Die Antragstellung soll bis 30.09. des laufenden Jahres erfolgen (keine Ausschlussfrist).

Es fallen keine Kosten an.

2 bis 4 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Konzeptdarstellung
    • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
    • Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
    • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
    • Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
    • Kassen oder Geschäftsbericht
    • Nachweis der Unterschriftsberechtigung
    • Satzung des Vereins, der gGmbH oder gUG, beziehungsweise Geschäftsordnung

  • § 9 Absatz 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

AdresseBundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 911 943-0+49 911 943-0
+49 911 943-1000+49 911 943-1000

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.