Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Junge Menschen in schwierigen Lebenslagen, Beantragung einer Förderung

Sie sind zwischen 15 und 25 Jahren alt und brauchen Unterstützung, um Schwierigkeiten zu überwinden? Dann können Sie eine Förderung durch das Jobcenter oder einen Träger erhalten.

Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen? 

Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:

  • kein Schulabschluss
  • kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • Sie sind durch Misserfolge demotiviert und fühlen sich nicht belastbar
  • Ihnen droht Wohnungslosigkeit oder Sie sind bereits wohnungslos
  • familiäre Konflikte
  • schwierige biografische Verläufe, zum Beispiel wenn Sie in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit aufgewachsen sind
  • finanzielle Probleme oder Schulden
  • gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme 

Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:

  • Hilfe bei der Stabilisierung Ihrer finanziellen Situation
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld
  • Hilfe bei der Wohnungssuche beziehungsweise bei der Stabilisierung Ihrer Wohnsituation
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Behandlungen
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke
  • Unterstützung bei der Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven 
  • Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme
     

Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
  • einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und

aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben

  • eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
  • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.

  • Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
  • Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
  • Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

  • § 16h Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.