Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Witwen- und Witwerrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Beantragung für frühere Ehepartnerinnen oder -partner

Nach dem Tod Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners beziehungsweise Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.

Die „Witwen- und Witwerrente für frühere Ehegatten“ ist eine besondere Variante der Witwen- und Witwerrente. Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, können Sie diese Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Beispiel: Sie sind geschieden und bekommen Unterhalt. Die unterhaltspflichtige Person stirbt bei einem Arbeitsunfall. Die Rente ersetzt dann in gewissem Rahmen den Unterhalt.

Die Rente beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. In bestimmten Fällen erhalten Sie die Rente in Höhe von bis zu 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Das gilt, wenn Sie:

  • ein Kind erziehen,
  • älter als 47 Jahre alt sind oder
  • erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.

Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.

Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, wenn

  • der Tod Folge eines Versicherungsfalles war,
    • dazu gehören Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
  • Ihre frühere Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde und
  • die verstorbene Person Ihnen während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet hatte oder
  • Sie Anspruch auf Unterhalt hatten.

So erhalten Sie die Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für frühere Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise frühere Ehe- oder Lebenspartner:

  • Beantragen Sie die Rente bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft formlos.
    • zum Beispiel per E-Mail, Telefon oder Post
  • Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, erläutert das weitere Vorgehen und fordert die notwendigen Unterlagen an.
  • Alternativ können Sie die Rente online über das Portal „meine SVLFG“ beantragen.

  • Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod.
  • Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.

Es fallen keine Kosten für Sie an.

In der Regel 1 bis 3 Monate.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Witwen-/Witwerrente
    • Sterbeurkunde
    • Heiratsurkunde (Stammbuch) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
    • beglaubigte Scheidung, Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
    • Einkommensnachweise

    Zur Prüfung des Leistungsanspruches müssen Sie einen Antrag bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft stellen. Hier erfahren Sie auch, ob und gegebenenfalls welche weiteren Unterlagen benötigt werden.

  • § 65 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
  • § 66 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

AdresseSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
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