Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Ausbildungsdauer, Beantragung der Verlängerung

Wenn Sie als auszubildende Person mehr Zeit für Ihre Ausbildung benötigen, können Sie in bestimmten Fällen eine Verlängerung beantragen.

Wer in Deutschland eine Ausbildung absolviert, muss in der Regel eine feste Ausbildungszeit einhalten. In bestimmten Fällen können Sie allerdings Ihre Ausbildungszeit verlängern lassen. Hierzu zählen:

  • Krankheit
  • Nicht bestandene Abschlussprüfung
  • Teilzeitausbildung
  • Behinderung

Im Falle einer Teilzeitausbildung können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihrer Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festhalten, bevor sie beginnt. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

  • Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit muss mindestens 50 % einer Vollzeitausbildung betragen.
  • Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer.

Durch die verlängerte Ausbildungszeit in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass Ihre Ausbildung endet, bevor Sie alle zentralen Prüfungen abschließen konnten. Als auszubildende Person können Sie verlangen, dass Ihre Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlängert wird.

Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle.

Für die Verlängerung im Ausnahmefall:

  • längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule oder Betrieb verpasst wurden
  • körperliche oder geistige Behinderung
  • Schwangerschaft oder Elternzeit
  • sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das den Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt

Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:

  • Sie haben Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden.
  • Der Betrieb stimmt zu, die Ausbildungszeit zu verlängern.

Für die Teilzeitausbildung:

  • Sie haben eine Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart.

Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Sie müssen die Verlängerung beantragen,

  • bevor Ihre reguläre Ausbildungszeit endet, beziehungsweise
  • unverzüglich nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, dass Sie Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben.

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr beziehungsweise Betreuungsgebühr kalkuliert.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Änderungsvertrag
    • bei Teilzeitausbildung stattdessen: Ausbildungsvertrag
    • bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen

  • § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • § 7 a Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • § 21 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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