Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Immissionsschutz, Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

  • Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

  • § 5 Absatz 1 Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV)

Landratsamt Bamberg

AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-125+49 951 85-125

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe Zurück

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