Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Schloss

Dienstleistungen

Immissionsschutz, Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung

Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

Bayernweite Ergänzung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden unter anderem von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von externen Notfallplänen benötigt.

Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse und wollen diesen in Betrieb nehmen.

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

  • § 10 Absatz 1 Nummer 2 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Landratsamt Bamberg

AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-125+49 951 85-125

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.