Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Beantragung einer Genehmigung oder eines Negativattestes
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in einem bestehenden Wohngebäude bedarf in bestimmten Fällen der Genehmigung nach § 250 Baugesetzbuch durch die untere Bauaufsichtsbehörde.
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