Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Schloss

Dienstleistungen

Gefahrguttransport, Beantragung der Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen? Dann müssen Sie sich als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.

Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.

Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.

  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • geeignete Lehrpläne
    • qualifiziertes Lehrpersonal

  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten dürfen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag mit Angaben, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten
    • für jeden Lehrgangsteil einen Lehr- oder Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
      • Stundeneinteilung mit Pausen
      • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
      • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
        • Vortrag
        • Lehrgespräch
        • technische Medien
        • Filmvortrag
        • Übungen
    • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
      • Nachweise über beruflichen Werdegang
      • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
      • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
      • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
      • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für die zu schulenden Verkehrsträger
      • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anfrage

  • § 5 Absatz 1 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
  • § 7 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
  • § 5 Absatz 2 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

AdresseIndustrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
+49 921 886-0+49 921 886-0
+49 921 886-9299+49 921 886-9299

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.