Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Schloss

Dienstleistungen

Restrukturierungsstatistik, Übermittlung von Daten über beendete Restrukturierungsverfahren

Die Restrukturierungsgerichte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Die Statistik über beendete Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über beendete Restrukturierungsverfahren. Sie gibt Informationen über den Ausgang eines Restrukturierungsverfahrens.

EVAS: 52431

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten übermittelt.

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

kostenfrei

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • § 4a Nr. 2 Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG)

Bayerisches Landesamt für Statistik

AdresseBayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131+49 911 98208-6131

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.