Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Umweltmedizin, Aufklärung und Beratung

Umweltmedizin umfasst die Erkennung, Bewertung, Vermeidung sowie Behandlung von Umweltfaktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen sowie die Entwicklung von Grundsätzen für den Gesundheitsschutz und den gesundheitsbezogenen Umweltschutz.

Im Mittelpunkt der umweltmedizinischen Tätigkeiten von Gesundheitsbehörden steht die gesundheitliche Beurteilung von biologischen, chemischen oder physikalischen Noxen, die auf den Menschen einwirken.

Hierbei werden im Sinne einer Risikoabschätzung gemessene oder prognostische Belastungen mit geeigneten Beurteilungswerten verglichen. Auf der Basis einer solchen Risikobewertung wird entschieden, wie mit Gefährdungen umzugehen ist (Risikomanagement). Möglichst alle dieser Prozesse sollten durch Information und Beteiligung der betroffenen Personen begleitet werden (Risikokommunikation).

Das Sachgebiet Arbeits- und Umweltbezogener Gesundheitsschutz des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt als fachliche Leitstelle die Gesundheitsbehörden bei allen umweltmedizinischen, toxikologischen und umweltepidemiologischen Fragestellungen. Im Vordergrund steht dabei eine am Vorsorgeprinzip orientierte Umweltmedizin, die durch vielfältige Präventionsmaßnahmen dazu beiträgt, Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern. Themenbereiche sind z.B. gesundheitliche Bewertung der Feinstaubproblematik, Stillen und Muttermilch, Luftqualität in Schulen, umweltmedizinische Bedeutung von perfluorierten Substanzen.

Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) ist die zentrale Fachbehörde für Umwelt- und Naturschutz, Geologie und Wasserwirtschaft in Bayern, die im gesamten Bereich des Umweltschutzes die Aufgabe hat, Daten über den Zustand der Umwelt in Bayern zu ermitteln sowie Ziele, Strategien und Planungen für eine nachhaltige Nutzung und Sicherung unserer Umwelt zu entwickeln.

  • Art. 7 und 13 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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