Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde, Veröffentlichung

Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegtund die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.

  • Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften – BayKommV

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Amt 1, Haupt- und Ordnungsamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Lisberg - Amt 1, Haupt- und Ordnungsamt
Am Schloß 6
96170 Lisberg
+49 9549 9897-40+49 9549 9897-40
+49 9549 9897-70+49 9549 9897-70

Amt 1, Haupt- und OrdnungsamtOrt
Am Schloß 6
96170 Lisberg

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.