Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Politische Partei, Informationen zur Gründung

Bürger, die die Gründung einer politischen Partei ins Auge fassen und sich über die dazu geltenden Rechtsgrundlagen und die notwendigen formellen Voraussetzungen unterrichten wollen, erhalten auf den Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin ausführliche Informationen.

Die Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin enthalten Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei sowie zur Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen.

Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei sind über "Weiterführende Links" aufrufbar.

  • Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
  • Art. 21 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Bundeswahlleiterin

AdresseDie Bundeswahlleiterin
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
+49 611 75-4863+49 611 75-4863
+49 611 72-4000+49 611 72-4000

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.