Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Lisberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schloss

Dienstleistungen

Kultur, Betrieb und Förderung von Museen durch den Bezirk

Die Bezirke bieten mit ihren Museen interessante Einblicke in die regionale Kultur und Geschichte. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Freilichtmuseen. Daneben werden auch nichtstaatliche Museen und Sammlungen gefördert, die überregionale, bezirksweite Bedeutung genießen.

Die Bezirke unterstützen eine Vielfalt an Museumsarten und -themen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Freilichtmuseen. Die Freilichtmuseen der Bezirke sind Museen zur ländlichen Kulturgeschichte unter freiem Himmel, die Häuser, Bauernhöfe und andere ländliche Bauten zusammen mit der zugehörigen Einrichtung und dem näheren Umfeld wie beispielsweise Gärten.

 

Die Bezirke beraten Museen in fachlichen Fragen, übernehmen auf Wunsch Querschnittsaufgaben aus zentralen Bereichen der Museumsarbeit und können die Arbeit von Museen durch projektgebundene Zuschüsse fördern.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Erwerbungen, die den Sammelbestand ergänzen,
  • die Restaurierung von Museumsobjekten,
  • Veröffentlichungen wie Kataloge und Führer,
  • Sonder- und Wanderausstellungen,
  • die wissenschaftliche Erforschung des Bestands,
  • Gegenstände der Inneneinrichtung und
  • Maßnahmen mit museumspädagogischer Zielsetzung.

Nicht gefördert werden der laufende Betrieb sowie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und dauerhaft genutzten Apparaten.

Die Bezirke gewähren auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung der Museen. Die Zuschüsse werden als Projektförderung nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Maßgabe der Bedeutung des Projekts gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Informationen über die Museen in Ihrem Bezirk oder die Museen, die gemeinsam mit den jeweiligen Landkreisen und örtlichen Trägervereinen betrieben werden, finden Sie - sofern vorhanden - nach Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite des Bezirks.

  • Art. 48 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)

Bezirk Oberfranken

AdresseBezirk Oberfranken
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
+49 921 7846-0+49 921 7846-0
+49 921 7846-90+49 921 7846-90

Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.