Abfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 Prozent gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente eine Geldsumme als Abfindung auf Lebenszeit beantragen.
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