Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Künstlersozialkasse, Mitteilung bei Krankenkassenwechsel

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

  • die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
  • eine Ersatzkasse
  • eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede:

  • in der Höhe des Zusatzbeitrags,
  • beim Serviceangebot und
  • bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.

Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.

Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.

Sie sind:

  • über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert und
  • Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Als Erstes wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden sich dort als Mitglied an. Anschließend können Sie Ihr Anliegen online oder per Post an die Künstlersozialkasse übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie dann Ihre neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt angeben.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse den Namen und die Anschrift Ihrer neuen Krankenkasse sowie den Wechselzeitpunkt mit.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung. Zum Abschluss bestätigt Ihnen die Künstlersozialkasse die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (2 bis 4 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

  • § 173 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • § 175 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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