Jugendarbeitsschutz, Beantragung einer Ausnahmebewilligung für die gestaltende Mitwirkung bei Veranstaltungen im Kultur- und Medienbereich
Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Kultur- und Medienbereich (z. B. bei Film- und Fernseh- oder Theaterproduktionen) ist eine Ausnahmebewilligung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes erforderlich.
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