Dienstleistungen: VG Lisberg

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Schloss

Dienstleistungen

Wasserversorgung, Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 22, Kasse

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 22, Kasse
Am Schloß 6
96170 Lisberg
+49 9549 9897-55+49 9549 9897-55
+49 9549 9897-70+49 9549 9897-70

Sachgebiet 22, KasseOrt
Am Schloß 6
96170 Lisberg

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