Dienstleistungen: VG Lisberg

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Schloss

Dienstleistungen

Kommunale Grundstücksangelegenheiten, Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

  • Art. 7, Art. 74 und 75 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 5, Art. 68 und 69 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 5, Art. 66 und 67 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 13, Bauamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 13, Bauamt
Am Schloß 6
96170 Lisberg
+49 9549 9897-0+49 9549 9897-0
+49 9549 9897-70+49 9549 9897-70

Sachgebiet 13, BauamtOrt
Am Schloß 6
96170 Lisberg

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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