Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten für Hersteller in Bayern, Beantragung der Zulassung als Kontrollstelle
Die Zulassung von privaten Kontrollstellen, ihre Überwachung und der Entzug der Zulassung obliegen der Landesanstalt für Landwirtschaft.
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