Außerbayerische Hochschule, Beantragung der Feststellung zum Betrieb einer Niederlassung oder sonstigen Bildungseinrichtung
Sie müssen vor einem Studienangebot in Bayern die staatliche Feststellung zum Betrieb einer Niederlassung von außerbayerischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen bzw. einer sonstigen Bildungseinrichtung in Kooperation mit solchen beantragen.
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