Gewerbezentralregisterauszug, Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger
Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Gewerbezentralregisterauszuges. Nicht-EU-Bürger sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises aus Ihrem Heimatland verpflichtet.
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