Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Kreisheimatpflege, Informationen zur Pflege von Volksmusik und Volkstanz

Zur Heimatpflege gehört die Pflege von Volksmusik, -lied und -tanz. Die Volksmusikpflege und -forschung ist vielerorts Aufgabe der Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger. Teilweise sind in den Kommunen zusätzliche Volksmusikpflegerinnen und Volksmusikpfleger bestellt.  

Volksmusik, -lied und -tanz sind ein bedeutender Teil der Alltags- und Festkultur. In ihren regional unterschiedlichen Ausprägungen wirken sie identitätsstiftend und schaffen einen unmittelbaren Heimatbezug.

 

Aufgabe der Volksmusikpflege ist es hierbei, diese traditionellen Formen der Musik und des Tanzes zu erfassen, zu dokumentieren und weiterzugeben. Darüber hinaus soll sie Menschen aller Generationen zu eigener musikalischer Betätigung und zu kreativem Umgang mit überlieferten Texten, Melodien und Tänzen anregen. Über die Traditionspflege hinaus eröffnet die Volksmusik breiten Bevölkerungsschichten eine Vielzahl zeitgemäßer Ausdrucksformen und ermöglicht einen gesellschaftsübergreifenden oder interkulturellen Austausch. Volksmusikpflegerinnen und Volksmusikpfleger nehmen somit auch eine Vermittlerfunktion zwischen traditioneller Musik und anderen musikalischen Strömungen ein.

 

 

 

 

  • Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten

Landratsamt Bamberg

AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-125+49 951 85-125

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.