Heizkostenverteiler, Beantragung der Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle
Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.
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