Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Kommunale Bücherei / Bibliothek, Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.

Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:

  • Arten und Ziele der Nutzung
  • Benutzerkreis
  • Anmeldung
  • Leihfrist und Rückgabe von Medien
  • Beschränkung der Ausleihe
  • Vorbestellungen
  • Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
  • Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer

Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro
Weißbergstraße 2a
96170 Priesendorf
+49 9549 9897-0+49 9549 9897-0
+49 9549 9897-70+49 9549 9897-70

Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und BürgerbüroOrt
Weißbergstraße 2a
96170 Priesendorf

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