Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Personen
Bei im EU/EWR-Ausland niedergelassenen Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung wird die hierfür erforderliche Berufsqualifikation nachgeprüft und bestätigt.
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