Standsicherheit, Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für Standsicherheit anzeigen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.
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