Prozessvertretung, Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei
In allen gegen den Staat gerichteten Streitverfahren vor dem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht (Freistaat Bayern als Beklagter) ist die Landesanwaltschaft Prozessvertreter des Staates (Ausnahme: § 3 Abs. 3 Satz 3 LABV).
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