Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Lisberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schloss

Dienstleistungen

Prozessvertretung, Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei

In allen gegen den Staat gerichteten Streitverfahren vor dem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht (Freistaat Bayern als Beklagter) ist die Landesanwaltschaft Prozessvertreter des Staates (Ausnahme: § 3 Abs. 3 Satz 3 LABV).

Die Prozessvertretung betrifft jährlich rund 1850 Fälle, vornehmlich Berufungen und Revisionen (einschließlich der Berufungs- und Revisionszulassungsverfahren), aber auch gewichtige erstinstanzliche Verfahren nach den §§ 47, 48, 50 VwGO, also Normenkontrollen und Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse bei Großvorhaben und Klagen in anderen herausgehobenen Fällen.

Der Ausgang von verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist für den Staat und das Zusammenleben der Bürger von erheblicher Bedeutung.

Neben behördlichen Alltags- und Routineentscheidungen (etwa der Erteilung einer Baugenehmigung) werden im Klagewege auch viele staatliche Leitentscheidungen oder Entscheidungen zu Großvorhaben zur gerichtlichen Überprüfung gebracht.

Das Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat ist maßgeblich davon abhängig, inwieweit dessen Entscheidungen im Streitfall von unabhängigen Richtern bestätigt werden.

Die Prozessvertretung beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht erfordert hoch spezialisierte Rechtskenntnisse – prozessrechtlich sowie im jeweiligen materiellen Rechtsbereich – und eine vertiefte praktische Gerichtserfahrung. Der Freistaat Bayern hat deshalb seine Kräfte zentriert und mit der Landesanwaltschaft Bayern eine „Anwaltskanzlei des Staates" geschaffen.

  • Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern (LABV)
  • Vollzug der Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern (VollzBekLABV)

Landesanwaltschaft Bayern

AdresseLandesanwaltschaft Bayern
Ludwigstr. 23
80539 München
+49 89 2130-280+49 89 2130-280
+49 89 2130-399+49 89 2130-399

Landesanwaltschaft Bayern (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.