Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Zwangsheirat, Beratung

Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen können sich beraten lassen.

Nach deutschem Recht und deutscher Werteordnung beruht die Ehe auf der freien Willensentscheidung beider Ehepartner; sie ist somit Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit, die durch Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Grundgesetz geschützt ist.

Werden Braut, Bräutigam oder beide Eheleute zur Heirat gezwungen, spricht man von einer Zwangsheirat. Die meisten Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Oftmals sind es Angehörige, die ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen zur Heirat zwingen.

Zwangsheirat ist in Deutschland verboten und seit dem 1. Juli 2011 nach § 237 StGB strafbar. Derjenige, der eine andere Person zur Eingehung einer Ehe nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren bestraft. Das Opfer einer Zwangsheirat macht sich nicht strafbar.

Spezielle Beratung und Schutzangebote für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder hiervon betroffen sind, bieten die Fachberatungsstellen JADWIGA in der Trägerschaft der STOP dem Frauenhandel ökumenische gGmbH sowie die Fachberatungsstellen von SOLWODI Bayern e.V..

Darüber hinaus bietet die anonyme Schutzeinrichtung "Scheherazade hilft" eine sichere Unterbringungsmöglichkeit für junge Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Diese ist unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/41 51 616 24 Stunden am Tag erreichbar.

Seit März 2013 gibt es zudem das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das ebenfalls 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar ist unter der Nummer 08000 116 016.

Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie erhalten dort Beratung und Betreuung und werden über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert. Das Angebot umfasst auch psychosoziale Unterstützung und Unterstützung in Krisensituationen.

In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.

keine

  • § 237 Strafgesetzbuch
  • Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Grundgesetz

Landratsamt Bamberg

AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-125+49 951 85-125

Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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